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   BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88   

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BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88 (https://dejure.org/1989,1146)
BGH, Entscheidung vom 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88 (https://dejure.org/1989,1146)
BGH, Entscheidung vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 68/88 (https://dejure.org/1989,1146)
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Volltextveröffentlichungen (4)

  • JLaw (App) | www.prinz.law PDF
  • Wolters Kluwer

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung - Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft - Frist - Rücknahmeverfügung - Rechtsbehelfsbelehrung

  • ibr-online(Abodienst, kostenloses Probeabo, Leitsatz frei)
  • juris(Abodienst) (Volltext/Leitsatz)

Kurzfassungen/Presse

  • rechtsportal.de(Abodienst, kostenloses Probeabo) (Auszüge)

    BRAO § 16
    Anfechtung der Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft

Papierfundstellen

  • BGHZ 107, 281
  • NJW 1989, 2889
  • MDR 1989, 812
 
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Wird zitiert von ... (13)Neu Zitiert selbst (13)

  • BGH, 08.05.1978 - AnwZ (B) 8/78

    Geltung des Verwaltungsverfahrensgesetzes (VwVfG) für Verfahren nach der

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft läuft, auch wenn die Rücknahmeverfügung keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - und vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78).

    Daran hat sich nichts geändert, auch wenn nunmehr § 79 VwVfG (ebenso § 79 hessLVwVfG) auf die Vorschriften der §§ 58 f VwGO verweisen (Senatsentscheidung vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78; vgl. Senatsentscheidung vom 15. Juli 1988 - AnwZ (B) 8/88).

  • BGH, 10.10.1977 - AnwZ (B) 2/77

    Verwerfung eines Wiedereinsetzungsantrages und eines Antrages auf gerichtliche

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Die Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft läuft, auch wenn die Rücknahmeverfügung keine Rechtsbehelfsbelehrung enthält (im Anschluß an die Senatsbeschlüsse vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77 - und vom 8. Mai 1978 - AnwZ (B) 8/78).

    Wie der Senat bereits für die Rechtslage vor Inkrafttreten des Verwaltungsverfahrensgesetzes entschieden hat, hindert es den Lauf der Rechtsmittelfrist nicht, daß der Rücknahmeverfügung keine Rechtsmittelbelehrung beigefügt ist (Beschluß vom 10. Oktober 1977 - AnwZ (B) 2/77).

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 2/83

    Beschwerdeeinlegung durch Telebrief

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Gegen die Versäumung der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung kann nach der ständigen Rechtsprechung des Senats gemäß § 22 Abs. 2 FGG Wiedereinsetzung gewährt werden (Senatsbeschluß vom 28. Februar 1983 - AnwZ (B) 2/83 - = ZIP 1983, 740, 741 m.w.N., insoweit nicht abgedruckt in BGHZ 87, 63 und NJW 1983, 1498).
  • BGH, 16.03.1984 - RiZ(R) 6/83

    Wirksamkeit der Unterzeichnung mit einer Paraphe

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Dies schließt freilich nicht aus, daß im Verwaltungsverfahrensgesetz zum Ausdruck gekommene allgemeine Verfahrensgrundsätze anzuwenden sind, wenn die spezialgesetzliche Regelung insoweit eine Lücke aufweist (vgl.: BGH NJW 1984, 2533 f; BT-Ds. 7/910, S. 33; Kopp, VwVfG, 4. Aufl., § 2 Rdn. 67).
  • BGH, 22.02.1973 - VI ZR 2/72

    Notarpflicht - Anwaltspflicht - Amtspflicht - Amtspflichtverletzung -

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Soweit hierin eine Abweichung vom allgemeinen Verwaltungsrecht liegt, erscheint sie im Hinblick auf die Besonderheit der betroffenen Personengruppen begründet; denn Verwaltungsakte nach diesen Gesetzen ergehen nur gegen rechtskundige Personen, von denen erwartet werden kann, daß sie sich zuverlässige Kenntnis über die Erfordernisse des Rechtsbehelfs verschaffen können (vgl. BGHZ 42, 390 ff; BGH DNotZ 1973, 494).
  • BGH, 30.11.1964 - NotZ 5/64

    Fehlen einer Rechtsmittelbelehrung in Notarsachen

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Soweit hierin eine Abweichung vom allgemeinen Verwaltungsrecht liegt, erscheint sie im Hinblick auf die Besonderheit der betroffenen Personengruppen begründet; denn Verwaltungsakte nach diesen Gesetzen ergehen nur gegen rechtskundige Personen, von denen erwartet werden kann, daß sie sich zuverlässige Kenntnis über die Erfordernisse des Rechtsbehelfs verschaffen können (vgl. BGHZ 42, 390 ff; BGH DNotZ 1973, 494).
  • BGH, 07.12.1981 - AnwZ (B) 15/81

    Vorzeitige Zulassung als Rechtsanwalt beim Oberlandesgericht

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Die Festsetzung des Geschäftswertes ist ein in § 42 BRAO nicht erwähnter Ausspruch, so daß er mit der sofortigen Beschwerde nicht angefochten werden kann (Senatsbeschlüsse vom 23. Februar 1983 - Anwz (B) 40/82 - und vom 7. Dezember 1981 - AnwZ (B) 15/81 -, insoweit in BGHZ 82, 333 nicht abgedruckt).
  • BVerwG, 21.09.1972 - VII B 18.72

    Feststellung des Nachrückens des Beigeladenen als Nachfolger für den

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Abgesehen davon, daß kein allgemeiner Grundsatz besteht, wonach jedem anfechtbaren Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen ist (BGH NJW 1974, 1335 f; BVerwG DVBl 1973, 313 f; BayObLGZ 77, 11 ff), enthalten die Vorschriften über das Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung insofern eine abschließende Regelung.
  • BGH, 01.07.1985 - AnwZ (B) 18/85

    Rechtsmittel

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Nach der Rechtsprechung des Senats erfaßt das Tatbestandsmerkmal "Zurückweisung" neben den Fällen, in denen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen worden ist, auch die Fälle, in denen er - wie hier - als unzulässig verworfen worden ist (Senatsbeschluß vom 1. Juli 1985 - AnwZ (B) 18/85 - m.w.N.).
  • BGH, 02.05.1974 - IV ARZ (Vz) 26/73

    Beginn der Frist für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung über die

    Auszug aus BGH, 24.04.1989 - AnwZ (B) 68/88
    Abgesehen davon, daß kein allgemeiner Grundsatz besteht, wonach jedem anfechtbaren Verwaltungsakt eine Rechtsbehelfsbelehrung beizufügen ist (BGH NJW 1974, 1335 f; BVerwG DVBl 1973, 313 f; BayObLGZ 77, 11 ff), enthalten die Vorschriften über das Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung insofern eine abschließende Regelung.
  • BGH, 09.07.1984 - AnwZ (B) 14/84

    Rechtsmittel

  • BGH, 25.07.1988 - AnwZ (B) 8/88

    Rechtsmittel

  • BGH, 28.02.1983 - AnwZ (B) 40/82

    Beschwerde gegen die Höhe einer Geschäftswertsfestsetzung - Zulassung zur

  • BGH, 16.06.2008 - AnwZ (B) 38/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Es hindert den Lauf der Frist nicht, dass der angefochtene Beschluss keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt (Senat, BGHZ 107, 281, 283).

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist für Verwaltungsakte, die im Zulassungsverfahren ergehen, nicht vorgeschrieben (Senat, Beschl. v. 23. Februar 1987, AnwZ (B) 54/86, BRAK-Mitt. 1987, 152; BGHZ 107, 281, 283; ebenso für Notare: BGHZ 42, 390, 391 f.; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978, NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981, NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381).

    Dem kann nicht gefolgt werden, denn eine Rechtsmittelbelehrung ist im Zulassungsverfahren nach der Bundesrechtsanwaltsordnung - wie bereits ausgeführt - nicht vorgeschrieben (Senat, BGHZ 107, 281, 284).

  • BGH, 18.10.2010 - AnwZ (B) 22/10

    Widerruf der Rechtsanwaltszulassung: Wirksamkeit einer Ersatzzustellung in den

    Ob die Regelungen der §§ 48, 49 und 51 VwVfG es in ihrem unmittelbaren Anwendungsbereich ermöglichen, einen Verwaltungsakt durch Aufhebung von dessen Rücknahme wieder in Kraft zu setzen (vgl. zum Streitstand Stelkens/Bonk/Sachs, VwVfG, 7. Aufl., § 48 Rn. 249 ff.), bedarf hier keiner Vertiefung, denn diese Vorschriften sind im Zulassungsverfahren nach altem Recht nur heranzuziehen, wenn die spezialgesetzliche Regelung eine Lücke aufweist (BGH, Beschluss vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 68/88, BGHZ 107, 283).
  • BGH, 03.11.2008 - AnwZ (B) 66/08

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfall;

    Es hindert den Lauf der Frist nicht, dass der angefochtene Beschluss keine Rechtsbehelfsbelehrung enthielt (Senat, BGHZ 107, 281, 283) .

    Eine Rechtsbehelfsbelehrung ist für Verwaltungsakte, die im Zulassungsverfahren ergehen, nicht vorgeschrieben (Senat, Beschl. v. 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 54/86, BRAK-Mitt. 1987, 152; BGHZ 107, 281, 283 ; ebenso für Notare: BGHZ 42, 390, 391 f. ; BGH, Beschl. v. 11. Dezember 1978 - NotZ 3/78, DNotZ 1979, 373, 375; Beschl. v. 22. Juni 1981 - NotZ 4/81, DNotZ 1982, 381).

  • BGH, 01.07.2002 - AnwZ (B) 46/01

    Anfechtbarkeit der Löschung in der Rechtsanwaltsliste

    Soweit sich der Antragsteller gegen die Zurückweisung des hilfsweise gestellten Antrags, die Widerrufsverfügung vom 12. August 1999 aufzuheben, wendet, ist das Rechtsmittel zulässig (§ 42 Abs. 1 Nr. 3 BRAO), und zwar auch insoweit, als der Anwaltsgerichtshof dem Antragsteller die Wiedereinsetzung in den vorigen Stand gegen die Versagung der Antragsfrist versagt hat (vgl. § 22 Abs. 2 Satz 3 FGG; s. dazu Senatsbeschluß BGHZ 107, 281, 284), aber unbegründet.
  • BGH, 11.04.2008 - AnwZ (B) 58/07

    Unzulässigkeit einer sofortigen Beschwerde im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Das ist in Rechtsprechung und Schrifttum hinsichtlich der Monatsfrist gemäß § 16 Abs. 5 BRAO für den Antrag auf gerichtliche Entscheidung gegen die Zurücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft anerkannt (vgl. BGHZ 107, 281, 283 m.w.N.; BGH, Beschluss vom 23. Februar 1987 - AnwZ (B) 54/86, BRAK-Mitt 1987, 152; Feuerich/Weyland, BRAO 6. Aufl. § 16 Rdn. 15).
  • BGH, 01.03.2004 - AnwZ (B) 29/03

    Erforderlichkeit einer Rechtsmittelbelehrung im anwaltsgerichtlichen Verfahren

    Eine Rechtsmittelbelehrung ist, ohne daß dies in anwaltlichen Zulassungssachen angesichts der Rechtskundigkeit der Beteiligten verfassungsrechtlichen oder sonstigen rechtlichen Bedenken begegnete, gesetzlich nicht vorgesehen (vgl. dazu Meyer-Holz in: Keidel/Kuntze/Winkler, FGG 15. Aufl. Vorb. §§ 8-18 Rdn. 20; Schmidt, ebenda § 16 Rdn. 68; Sternal, ebenda § 22 Rdn. 24 und 68 f.; jeweils m.w.N.; vgl. auch BGHZ 107, 281 sowie BGH, Beschluß vom 14. Februar 2000 - AnwZ (B) 7/99, BRAK-Mitt. 2000, 145).
  • BGH, 28.06.2004 - AnwZ (B) 3/04

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls; Zustellung

    Dem Antragsteller steht gegen die Versagung der Wiedereinsetzung das Rechtsmittel der sofortigen Beschwerde zu (§ 22 Abs. 2 Satz 3 FGG), weil gegen eine Entscheidung in der Hauptsache der Beschwerdeweg gemäß § 42 Abs. 1 Nr. 3 BRAO eröffnet wäre (vgl. BGHZ 107, 281, 284; BGH, Beschl. v. 9. Juli 1984 - AnwZ (B) 14/84, BRAK-Mitt. 1985, 51).
  • BGH, 24.10.1994 - AnwZ (B) 21/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen fehlender Unterhaltung einer

    § 42 Abs. 1 BRAO erfaßt neben den Fällen, in denen der Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen worden ist, auch die Fälle, in denen er als unzulässig verworfen worden ist (z.B. Senatsbeschlüsse vom 20. Juli 1987 - AnwZ (B) 7/87 - und vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 68/88, insoweit in BGHZ 107, 281 nicht mit abgedruckt).
  • BGH, 30.07.1990 - NotZ 25/89

    Erfordernisse des Antrags auf gerichtliche Entscheidung in Notarsachen

    Für die Bekanntmachung ist eine förmliche Zustellung nicht erforderlich; die Frist läuft ohne Rücksicht darauf, ob ihr eine Rechtsmittelbelehrung beigegeben war oder nicht (Arndt BNotO 2. Aufl. § 111 II 5.1; vgl. BGHZ 107, 281 ).
  • BGH, 27.05.1991 - AnwZ (B) 12/91

    Antrag auf gerichtliche Entscheidung über eine Zulassung als Rechtsanwalt -

    Ob der Ehrengerichtshof den Antrag auf gerichtliche Entscheidung als unbegründet zurückgewiesen oder als unzulässig verworfen hat, ist dabei nach ständiger Rechtsprechung des Senats ohne Bedeutung (Beschluß vom 24. April 1989 - AnwZ (B) 68/88, BRAK-Mitt. 1989, 156; Beschluß vom 25. Oktober 1976 - AnwZ (B) 9/76, EGE XIV, 4).
  • BGH, 04.12.1989 - AnwZ (B) 55/89

    Rücknahme einer Anwaltszulassung wegen einer nicht angemessenen Berufstätigkeit -

  • BGH, 13.02.1995 - AnwZ (B) 64/94

    Widerruf der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls - Sofortige

  • BGH, 18.09.1989 - AnwZ (B) 20/89

    Rücknahme der Zulassung zur Rechtsanwaltschaft wegen Vermögensverfalls und wegen

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